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EXPRESSAUSZAHLUNG
Deine Prämie. Innerhalb von 14 Tagen auf deinem Konto.
Ab vollständiger Anmeldung mit allen erforderlichen Angaben und gut lesbarem Fahrzeugschein.
Nur bis 7. November 2026, 20 Uhr
Sichere dir 100 Euro für deinen Elektro PKW oder 150 Euro für deinen Elektro Transporter. Deine vollständige Anmeldung muss bis zum Annahmeschluss bei uns vorliegen.
Verbleibende Zeit bis Annahmeschluss am 07.11.2026, 20:00 Uhr (deutsche Zeit)
Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Anmeldung samt geeigneten Nachweisen.
Für berechtigte, vollständige Anmeldungen für 2026.
FEG zahlt die Expressprämie im Voraus, noch vor der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt. Kommt für dein Fahrzeug keine anrechenbare Quote zustande, ist die Vorabauszahlung nach Mitteilung und Nachweis des Grundes zurückzuzahlen. Bedingungen ansehen
In drei Schritten
So kommst du zu deiner Prämie
Fahrzeug auswählen
Wähle Elektro PKW der Klasse M1 oder Elektro Transporter der Klasse N1. Die Klasse steht in Feld J deines Fahrzeugscheins.
Fahrzeugschein und Daten übermitteln
Lade die Vorderseite deines Fahrzeugscheins Teil I gut lesbar hoch. Ergänze deine Kontaktdaten und deine Bankverbindung.
Prämie erhalten
Nach vollständiger Anmeldung mit geeigneten Nachweisen zahlt FEG die Expressprämie innerhalb von 14 Tagen im Voraus aus. Das Umweltbundesamt zahlt keine Prämie aus.
Teilnahmevoraussetzungen
Das brauchst du für 2026
- Du bist Privatkunde und berechtigter Halter des Fahrzeugs in Deutschland.
- Dein Fahrzeug fährt rein elektrisch. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.
- Es ist ein PKW der Klasse M1 oder ein Transporter der Klasse N1. Die Klasse steht in Feld J deines Fahrzeugscheins.
- Die THG Quote 2026 für dieses Fahrzeug ist noch nicht anderweitig beauftragt oder eingereicht.
- Du meldest ein Fahrzeug pro Anmeldung an.
- Den Elektroantrieb prüfen wir über die Zulassungsdaten.
Antrag 2026
Deine Anmeldung
Sechs kurze Schritte. Ein Fahrzeug pro Anmeldung. Du kannst jederzeit zurück.
Vollständig anmelden bis 07.11.2026, 20 Uhr. Danach endet dieses Angebot.
Schritt 1 von 6: Fahrzeug
Freiwillig
Folgeservice für die nächsten Jahre
Du kannst 2026 auch ohne Folgeservice anmelden. Beide Optionen im Antrag sind getrennt und nicht vorausgewählt.
Nur für 2027
FEG vermarktet deine Quote 2027 nur erneut, wenn die Prämie mindestens so hoch ist wie 2026 und die Auszahlung mindestens so schnell erfolgt. Andernfalls gibt es keine automatische Beauftragung und wir informieren dich.
Ab 2028 jährlich
Die Prämien ab 2028 stehen heute nicht fest. Vor jeder Einreichung informieren wir dich über Betrag und Zahlungsfrist. Wir garantieren für diese Jahre weder einen Betrag noch eine Auszahlungsdauer.
Jederzeit beenden
Du kannst den Folgeservice jederzeit für noch nicht beauftragte Jahre per E Mail an info@feg-energy.de beenden.
Nur was nötig ist
Wir speichern nur die Daten, die für Vertragsabwicklung, Folgeservice und gesetzliche Nachweispflichten erforderlich sind. Spätestens jährlich fordern wir eine aktuelle Zulassungsbescheinigung bei dir an. Mehr in den Datenschutzhinweisen THG.
FAQ
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge kann ich anmelden?
Rein elektrische PKW der Klasse M1 für 100 € und rein elektrische Transporter der Klasse N1 für 150 €, zugelassen in Deutschland. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen. Die Klasse steht in Feld J deines Fahrzeugscheins. Den Elektroantrieb prüfen wir über die Zulassungsdaten. Pro Anmeldung ein Fahrzeug.
Welche Unterlagen brauche ich?
Den Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I. Kein Fahrzeugbrief und kein Teil II. Die Vorderseite vollständig, scharf und gut beleuchtet, mit allen Angaben und allen vier Rändern, ohne Spiegelungen. Kennzeichen und FIN sind nur Zusatzangaben und ersetzen keinen geeigneten Fahrzeugschein. Dazu deine Kontaktdaten sowie Kontoinhaber und IBAN.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Ohne vollständigen und gut lesbaren Fahrzeugschein erfolgt keine Auszahlung. Bei unleserlichen oder falschen Unterlagen benötigen wir zunächst einen geeigneten Nachweis. Die 14 Tage beginnen erst, wenn deine Anmeldung mit allen erforderlichen Angaben und geeigneten Nachweisen vollständig vorliegt. Vollständige Unterlagen bis 07.11.2026, 20 Uhr erforderlich. FEG zahlt die Expressprämie im Voraus, also vor der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt zahlt die Prämie nicht aus.
Bis wann kann ich mich anmelden?
Vollständig anmelden bis 07.11.2026, 20 Uhr deutscher Zeit. Danach nehmen wir für 2026 keine neuen Anmeldungen an. Davon getrennt gilt die gesetzliche Frist des Umweltbundesamts am 15. November 2026.
Ich habe für 2026 schon beantragt. Geht das trotzdem?
Nein. Die Quote darf für dasselbe Fahrzeug 2026 weder anderweitig beauftragt noch eingereicht sein. Für die Folgejahre kannst du den freiwilligen Folgeservice nutzen.
Was passiert bei Ablehnung?
Erfüllt deine Anmeldung die Voraussetzungen nicht, erfolgt keine Auszahlung und wir informieren dich. Kommt nach einer Vorabauszahlung für dein Fahrzeug keine anrechenbare Quote zustande, ist die Vorabauszahlung nach Mitteilung und Nachweis des Ablehnungsgrundes zurückzuzahlen. Bei teilweiser Nichtanerkennung nur der betroffene Anteil. Ein gesunkener Marktpreis führt nicht zu einer Rückforderung. Die Einzelheiten stehen in den Kampagnenbedingungen.
Was gilt für die Folgejahre?
Nur was du ausdrücklich wählst. Für 2027 vermarkten wir deine Quote nur zu mindestens derselben Prämie und gleich schneller Auszahlung. Ab 2028 stehen die Prämien heute nicht fest. Wir informieren dich vor jeder Einreichung über Betrag und Zahlungsfrist.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir nutzen sie für Prüfung, THG Abwicklung, Einreichung und Auszahlung. Gespeichert wird deine Anmeldung bei Onepage. Autorisierte Empfänger bei FEG werden per E Mail und Telegram über den Eingang informiert. Keine allgemeine Werbung. Alle Details findest du in den Datenschutzhinweisen THG weiter unten.
Rechtliches
Bedingungen und Hinweise
Stand 4. November 2026
Kampagnenbedingungen THG Privatkunden Express 2026
1. Anbieter und Geltung
Future Energy Germany Group GmbH, Ridlerstraße 31 b, 80339 München, Handelsregister HRB 304381, Amtsgericht München, info@feg-energy.de, Telefon +49 89 413245941 (FEG). Diese Kampagnenbedingungen gelten für Privatkunden als Verbraucher und für die Anmeldung über diese Seite. Allgemeine AGB mit abweichenden Prämien oder Auszahlungsfristen gelten für diese Anmeldung nicht. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Auftrag und Fahrzeuge
FEG übernimmt die Prüfung, Einreichung und Vermarktung der THG Quote für das Quotenjahr 2026. Berechtigt sind in Deutschland zugelassene reine Batterieelektrofahrzeuge der Klasse M1 oder N1. Maßgeblich ist die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I. Hybridfahrzeuge und Plug in Hybride sind ausgeschlossen. Je Anmeldung wird ein Fahrzeug erfasst. Der Kunde muss berechtigter Fahrzeughalter sein. Die Quote des Fahrzeugs darf für 2026 noch nicht anderweitig beauftragt oder eingereicht worden sein. Das gilt auch für eine bereits durch einen früheren Halter veranlasste Anrechnung.
Mit der Beauftragung bestimmt der Kunde FEG als Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 der 38. BImSchV für das angemeldete Fahrzeug und das Jahr 2026. Der Kunde beauftragt FEG ausschließlich mit der Geltendmachung und Vermarktung dieser Quote und überträgt FEG die dafür erforderlichen Vermarktungsrechte. FEG darf geeignete Dienstleister für die Abwicklung einsetzen und bleibt Vertragspartner des Kunden. Eine Zertifizierung durch das Umweltbundesamt wird nicht garantiert.
3. Vertragsschluss und Unterlagen
Der Kunde kann seine Angaben vor dem Absenden prüfen und über Zurück korrigieren. Der Vertrag kommt nach Bestätigung der nicht vorausgewählten Pflichtangaben durch Klick auf THG Quote 2026 verbindlich beauftragen und bestätigten Eingang im Onepage System zustande. Eine gezeichnete Unterschrift ist nicht erforderlich. Die vollständige konkrete Vertragsfassung mit den abgegebenen Erklärungen wird gespeichert und dem Kunden nach bestätigtem Eingang als eigenständige Datei zum Speichern bereitgestellt. Vor dem Absenden ist eine Vorschau herunterladbar. Eine automatische Kundenmail ist nicht eingerichtet. Bei unklarer Übermittlung soll der Kunde FEG kontaktieren und keinen zweiten Antrag senden.
4. Prämie und Expressauszahlung
Die vereinbarte Festprämie beträgt 100 Euro für einen berechtigten Elektro PKW der Klasse M1 und 150 Euro für einen berechtigten Elektro Transporter der Klasse N1. Der Kunde zahlt für die Anmeldung und Abwicklung keine zusätzliche Gebühr. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Anmeldung mit allen erforderlichen Angaben und geeigneten gut lesbaren Nachweisen auf die angegebene Bankverbindung. FEG zahlt vor Abschluss der behördlichen Zertifizierung aus. Die Prämie stammt von FEG und ist keine Auszahlung des Umweltbundesamts.
5. Fahrzeugschein und Mitwirkung
Erforderlich ist die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I, Vorderseite. Alle Angaben und alle vier Ränder müssen scharf, gut beleuchtet, vollständig und ohne Spiegelungen lesbar sein. Fahrzeugbrief oder Teil II sind kein geeigneter Ersatz. Bei unleserlichen, falschen oder unvollständigen Unterlagen erfolgt zunächst keine Auszahlung. Der Kunde muss geeignete Nachweise nachreichen. Die 14 Tage beginnen erst mit dem vollständigen Eingang aller geeigneten Unterlagen und Angaben. Kennzeichen und FIN als Text ersetzen den Fahrzeugschein nicht. Beim Upload findet keine automatische Prüfung von Echtheit oder Qualität statt. FEG prüft die Unterlagen nach Eingang.
Der Kunde macht richtige und vollständige Angaben und informiert FEG unverzüglich über Fehler, anderweitige Beauftragungen, Änderungen der Berechtigung oder einen Fahrzeugverkauf. Soweit eine Quote bereits für das Jahr geltend gemacht wurde, ist ein neuer Halter darüber zu informieren.
6. Vorfinanzierung und Rückzahlung
Die Expressprämie wird von FEG vorfinanziert. Kommt für das angemeldete Fahrzeug und Quotenjahr keine anrechenbare Quote zustande, ist die darauf entfallende Vorabauszahlung nach Mitteilung und Nachweis des Ablehnungsgrundes zurückzuzahlen. Das betrifft insbesondere anderweitige Beauftragung oder Einreichung, fehlende Berechtigung oder nicht anerkennungsfähige Fahrzeugnachweise. Bei teilweiser Nichtanerkennung beschränkt sich die Rückzahlung auf den betroffenen Anteil. FEG erläutert Grund und Betrag in Textform. Zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben bestehen. Diese Regel entlastet FEG nicht von selbst zu vertretenden Fehlern oder selbst zu vertretender Fristversäumnis. Ein bloß gesunkener Marktpreis begründet keine Rückforderung einer vereinbarten Festprämie. Es gibt keine pauschale Vertragsstrafe.
7. Annahmeschluss
Die vollständige Anmeldung mit geeigneten Unterlagen muss bis zum 7. November 2026 um 20:00 Uhr deutscher Zeit bei FEG eingehen. Danach endet dieses Angebot und FEG nimmt über diese Kampagne keine neuen Anmeldungen für 2026 an. Davon getrennt endet die gesetzliche Mitteilungsfrist für Fahrzeugquoten beim Umweltbundesamt am 15. November 2026. Der Eingang bei FEG ersetzt die tatsächliche Einreichung beim Umweltbundesamt nicht.
8. Freiwilliger Folgeservice
Ohne gesonderte Auswahl gilt der Auftrag ausschließlich für 2026. Der Folgeservice für 2027 und der Folgeservice ab 2028 werden getrennt und freiwillig gewählt. Ihre Nichtauswahl hat keinen Einfluss auf die Prämie 2026. Der Kunde kann einen gewählten Folgeservice jederzeit für noch nicht beauftragte Quotenjahre per E Mail an info@feg-energy.de beenden.
Für 2027 darf FEG nur erneut vermarkten, wenn die Prämie mindestens der vereinbarten Prämie 2026 entspricht und die Auszahlung mindestens ebenso schnell erfolgt. Andernfalls entsteht kein automatischer Auftrag zu schlechteren Konditionen und FEG informiert den Kunden.
Für den gesondert gewählten Folgeservice ab 2028 stehen Prämien und Zahlungsfristen noch nicht fest. FEG informiert den Kunden mindestens 14 Tage vor der geplanten erneuten Beauftragung in Textform über Prämie, Zahlungsfrist und Einreichung. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde widersprechen oder den Folgeservice beenden. Ohne Widerspruch wird nur zu den zuvor angekündigten Bedingungen erneut beauftragt. Nicht angekündigte Konditionen werden nicht automatisch vereinbart. Eine Prämienhöhe oder Expressauszahlung für diese Jahre ist nicht garantiert.
Für jedes neue Quotenjahr müssen die Berechtigung und die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sein. FEG fordert dafür rechtzeitig eine aktuelle Zulassungsbescheinigung an. Ohne die erforderlichen aktuellen Nachweise erfolgt keine erneute Einreichung.
9. Widerruf, Datenschutz und gesetzliche Rechte
Die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterformular ist Bestandteil dieser Vertragsunterlagen. Der Wunsch nach Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist wird separat und ohne Vorauswahl erklärt. Die Anmeldung oder Einreichung allein lässt das Widerrufsrecht nicht erlöschen. Die Datenschutzhinweise erläutern die Verarbeitung der Auftragsdaten. Die Anmeldung enthält keine Einwilligung in allgemeine Werbung. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Stand 4. November 2026, Fassung 1
Datenschutzhinweise THG
Verantwortlicher
Future Energy Germany Group GmbH, Ridlerstraße 31 b, 80339 München, info@feg-energy.de, Telefon +49 89 413245941.
Daten und Zwecke
Wir verarbeiten Name, Anschrift und Kontaktdaten, Angaben zum Fahrzeug und zur Berechtigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I, Kontoinhaber und IBAN, die abgegebenen Erklärungen sowie gewählte Folgeoptionen. Telefonnummer und Beratercode sind freiwillig. Die Verarbeitung dient der Prüfung und Durchführung deines THG Auftrags, der Einreichung beim Umweltbundesamt, der Vermarktung, Auszahlung und Kommunikation zum Vorgang. Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Gesetzlich erforderliche Nachweise und Aufbewahrungen erfolgen nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Die Angaben werden nicht für allgemeine Werbung verwendet. Der Auftrag wird nicht an eine Werbeeinwilligung gekoppelt.
Website und Vorgangskennung
Für den technischen Betrieb werden notwendige Verbindungsdaten verarbeitet, darunter IP Adresse, Zeitpunkt und Angaben zu Browser und Gerät. Grundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem funktionsfähigen und sicheren Angebot nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Im Browser wird eine zufällige Vorgangskennung mit Versandstatus und Gerätezeit gespeichert, um versehentliches erneutes Absenden zu verhindern. Dieser Marker enthält keine Formularinhalte oder Bankdaten. Die konkrete Vertragsfassung, ihre Version, die Erklärungen und ein Prüfwert werden beim Auftrag gespeichert. Es gibt keine automatisierte Entscheidung über Berechtigung oder Auszahlung; FEG prüft den Vorgang.
Onepage und Empfänger
Die Website, das Formular und die Speicherung der Anmeldung samt Fahrzeugschein erfolgen über Onepage GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main. Onepage verarbeitet die Formulardaten als Auftragsverarbeiter auf Grundlage seiner Auftragsverarbeitungsvereinbarung: https://onepage.io/de/avv . Deren Regelung verknüpft den Beitritt mit der ersten Buchung des Dienstes. Weitere Informationen zum Anbieter: https://onepage.io/de/privacy .
Autorisierte Empfänger bei FEG werden über die bestehenden Benachrichtigungen per E Mail und über den Telegram Kanal FutureEnergyGermanyGroup informiert. Die Benachrichtigungen können Angaben aus der Anmeldung und Dateiverweise enthalten. Dabei werden die eingesetzten E Mail Dienstleister und Telegram als technische Kommunikationsdienste einbezogen. Telegram Messenger Inc. hat seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine ausschließlich europäische Verarbeitung sämtlicher Benachrichtigungen wird nicht zugesagt. Informationen des Dienstes, einschließlich Empfängern und internationalen Übermittlungen: https://telegram.org/privacy/de .
Das Umweltbundesamt erhält die zur Bescheinigung erforderlichen Angaben und Nachweise. Die ausführende Bank erhält die für die Überweisung erforderlichen Zahlungsdaten. Für die Abwicklung und Vermarktung eingesetzte Dienstleister und Quotenkäufer erhalten die jeweils dafür erforderlichen Angaben. Konkrete Empfänger und Informationen zu eingesetzten Garantien für internationale Übermittlungen können bei info@feg-energy.de angefragt werden. Die Daten werden damit nicht ausschließlich an das Umweltbundesamt übermittelt.
Freiwilliger Folgeservice
Nur bei deiner gesonderten Auswahl verwenden wir die erforderlichen Daten auch für die Bearbeitung späterer Quotenjahre. Grundlage ist die Durchführung dieses gewählten Services nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Die Auswahlen für 2027 und ab 2028 sind unabhängig und nicht vorausgewählt. Ohne Auswahl bleibt der Auftrag auf 2026 beschränkt. Für weitere Jahre holen wir aktuelle Fahrzeugnachweise ein. Du kannst den Service für noch nicht beauftragte Jahre jederzeit per E Mail beenden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und bereits bestehende Aufträge bleiben davon unberührt.
Speicherdauer
Wir speichern Angaben, solange sie für die Abwicklung, einen gewählten Folgeservice oder gesetzliche Pflichten erforderlich sind. Fahrzeugnachweise sind nach § 7 Abs. 2 der 38. BImSchV drei Jahre aufzubewahren. Vertrags und Zahlungsunterlagen können darüber hinaus handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen. Nach Ablauf der erforderlichen Fristen werden nicht mehr benötigte Angaben gelöscht. Dies gilt auch für nicht mehr benötigte Kopien in den für die Bearbeitung verwendeten E Mail Postfächern und Telegram Benachrichtigungen. Ein Folgeservice begründet keine unbegrenzte Speicherung sämtlicher Angaben.
Erforderliche Angaben und Rechte
Ohne die zur Prüfung, Einreichung und Auszahlung erforderlichen Pflichtangaben können wir deinen Auftrag nicht durchführen. Optionale Angaben und die Nichtauswahl eines Folgeservices beeinflussen den Auftrag 2026 nicht.
Du hast nach den gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Bei Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen kannst du aus Gründen deiner besonderen Situation widersprechen. Eine tatsächlich erteilte Einwilligung kannst du für die Zukunft widerrufen. Du kannst dich außerdem bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, https://www.lda.bayern.de . Anliegen an FEG bitte an info@feg-energy.de.
Stand 4. November 2026, Fassung 1
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns, Future Energy Germany Group GmbH, Ridlerstraße 31 b, 80339 München, Telefon +49 89 413245941, E Mail info@feg-energy.de, mittels einer eindeutigen Erklärung über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zum Beispiel per Brief oder E Mail. Du kannst dafür das unten stehende Musterformular verwenden. Es ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist reicht es, dass du die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Bei einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften rückabgewickelt. Eine bereits erhaltene Expressprämie ist zurückzuzahlen, soweit ihr Rechtsgrund durch den Widerruf entfällt. FEG nimmt eine noch mögliche Einreichung für dieses Fahrzeug nicht mehr vor und stimmt erforderliche weitere Schritte mit dir ab. Allein durch deinen Wunsch nach vorzeitigem Leistungsbeginn entsteht keine zusätzliche Gebühr.
Vorzeitiger Leistungsbeginn
Du erklärst im Formular gesondert und ohne Vorauswahl, dass FEG vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll. Dein Widerrufsrecht erlischt nicht bereits durch die Anmeldung oder die Einreichung. Es erlischt erst nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch FEG unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Deine Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und deine Kenntnis des möglichen Erlöschens werden mit dem Auftrag dokumentiert.
Musterformular für den Widerruf
Wenn du den Vertrag widerrufen willst, fülle dieses Formular aus und sende es zurück.
An Future Energy Germany Group GmbH, Ridlerstraße 31 b, 80339 München, E Mail info@feg-energy.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand 4. November 2026, Fassung 1
Impressum
Future Energy Germany Group GmbH
Ridlerstraße 31 b
80339 München
Vertreten durch die Geschäftsführer Roman Velovov und Shayeg Mohammad
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregister: HRB 304381
E Mail: info@feg-energy.de
Telefon: +49 89 413245941